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17-12-2009, 11:17

Residenzpflicht in Schleswig-Holstein aufheben


Von:  Silke Hinrichsen

TOP:33
Stadt:Kiel
Drucksache:17/110



Die Erfahrungen mit der Residenzpflicht hatten das Innenministerium im letzten Jahr bewogen, über diese gründlich nachzudenken.
Die Erfahrungen sind: erheblicher Verwaltungsaufwand, keine Integration, Isolation der Betroffenen und eine Kriminalisierung der Betroffenen.

Es konnte auch nicht der Beweis erbracht werden, dass die Residenzpflicht und das ihr innewohnende Mobilitätsverbot das Untertauchen eines einzigen ausreisepflichtigen Geduldeten verhindert hat.
Der Innenminister weiß um die Nachteile der Durchsetzung der Residenzpflicht und empfiehlt den Ausländerbehörden darum per Erlass, möglichst frühzeitig einen Aufenthaltstitel nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes in Betracht zu ziehen, der volle Bewegungsfreiheit gewährt. Zur grundsätzlichen Ausweitung der Residenzpflicht konnte sich der Minister allerdings nicht durchringen. Darauf hatten Viele gehofft. Damit wurde eine Chance vertan, das kleinteilige und obrigkeitsstaatliche Ausländerrecht zumindest an einer Stelle zu modernisieren.

Ausbildungsplatz- und Arbeitssuche gestalten sich für Geduldete per se als sehr schwer; oftmals scheitern die Bemühungen schließlich an der Residenzpflicht. Aus diesem Grund können viele Geduldete gar nicht die so genannte Altfallregelung in Anspruch nehmen, weil diese einen Arbeitsplatz zur Voraussetzung eines dauerhaften Bleiberechts macht.
So wird eine verhängnisvolle wechselseitige Abhängigkeit zu Lasten der Betroffenen konstruiert: ohne Arbeit kein Aufenthaltsrecht. Ohne Aufenthaltsrecht keine Arbeit. In der Juristen-Zeitung wurde beklagt, dass aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen, „in praxi oft in geradezu verhängnisvoller Weise als schweres Hindernis für das ehrliche Fortkommen“ des Betroffenen wirken. So nachzulesen im 11. Jahrgang der Juristen-Zeitung von: 1906. Damals ging es um den Schuster Voigt, bekannt als Hauptmann von Köpenick, der einen Arbeitsplatz gefunden hatte, aber eben nicht dort, wo er als Haftentlassener zu wohnen hatte und deshalb ausgewiesen wurde. So wurde er gezwungen, zu anderen Mitteln zu greifen.
Wir sind seitdem nicht einen Schritt weitergekommen.

Der SSW setzt sich für die Aufhebung der Residenzpflicht ein.

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